AGB´s von 12autoverkaufen.de

AGB´s bei 12autoverkaufen.de

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen der Firma 12autoverkaufen.de (im folgenden Anbieter), unabhängig von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie haben Vorrang vor allen Auftragsbedingungen des Auftraggebers („Einkaufsbedingungen“, „Besondere Vertragsbedingungen“ u.ä.), auch wenn der Anbieter abweichenden Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Vertragspartners nicht widerspricht. Diese werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.

1.2 Soweit Angebote oder Verträge des Anbieters Klauseln enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.3 Diese Bedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen im Sinne von § 310 Abs. I BGB.

§ 2 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

2.1 Die dem Anbieter erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung des Anbieters, in welcher auch die Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen genannt sind, wirksam.

2.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

2.3 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt davon unberührt.

2.4 Der Anbieter behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.

2.5 Der Auftraggeber ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.

 

§ 3 Vertriebsmaßnahmen

3.1 Der Auftraggeber erlaubt dem Anbieter ihn gegenüber Dritten als Kunden nennen zu dürfen. Insbesondere darf der Anbieter den Auftraggeber auf seiner Website als Kunden nennen.

3.2 Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung, die gesondert zu treffen ist, darf der Anbieter den Kundennamen (die Firma des Auftraggebers) für eigene Akquisemaßnahmen nutzen.

 

§ 4 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

4.1 Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber seine Erfüllungsgehilfen, kann den Anbieter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

4.2 Der Anbieter verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.

4.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.

§ 5 Störungen bei der Leistungserbringung

Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

§ 6 Urheberrecht

6.1 Dem Anbieter verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.

6.2 Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebögen, weitere schriftliche Unterlagen usw. – und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, beim Anbieter. Die Anonymität der Befragten/Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.

6.3 Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

 

§ 7 Haftung

8.1 In allen Beratungsangeboten werden Handlungsempfehlungen aufgrund von Expertenwissen weitergegeben. Ein positives Gutachten belegt daher nicht, dass alle Möglichkeiten der Optimierung ausgeschöpft sind. Eine Handlungsempfehlung enthält lediglich die Meinung eines Usability Experten – abweichende Erkenntnisse und Empfehlungen können durch andere Usability Methoden oder Experten möglich sein.

 

§ 8 Sonstiges

8.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

8.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.

8.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

8.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.